Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände.
Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände.


  Der '''abgedeckte Gefahrenbereich''' ist in wesentliche Punkten '''umfangreicher als in der herkömmlichen Hausratversicherung'''. Diese Bereiche sind in Fettschrift hervorgehoben.
  Der '''abgedeckte Gefahrenbereich''' ist in wesentliche Punkten '''umfangreicher als in der herkömmlichen Hausratversicherung'''. Diese Bereiche sind in Fettschrift hervorgehoben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.


Die folgenden Gefahren sind versichert:
Die folgenden Gefahren sind versichert:

Version vom 27. November 2016, 14:07 Uhr

Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren

Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände.

Der abgedeckte Gefahrenbereich ist in wesentliche Punkten umfangreicher als in der herkömmlichen Hausratversicherung. Diese Bereiche sind in Fettschrift hervorgehoben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Die folgenden Gefahren sind versichert:

  • Brand,
  • Blitzschlag,
  • Explosion,
  • Kurzschluss,
  • Überspannung,
  • Sturm,
  • Überschwemmung,
  • Hagel,
  • Erdbeben,
  • Böswilligkeit von Dritten,
  • Vandalismus
  • Herunterfallen,
  • Bruchschäden,
  • An- u. Zusammenstoßen,
  • Wasser u. Flüssigkeitsschäden,
  • unsachgemäße Handhabung,
  • Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl,
  • Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl,
  • Abhandenkommen durch Raub,
  • Transportmittelunfall


Die Gegenstandsversicherung gilt im Gegensatz zu Hausratversicherung, weltweit.


Schlagwort:Gegenstandsversicherung, Gegenstand versichern
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