Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der Rentner: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 2. Januar 2020, 09:53 Uhr





# Beschreibung Hinweis Zeit / Basis Wert Jahr
allgemeine Beitragsbemessungsgrenze jährlich 2022
allgemeine Beitragsbemessungsgrenze monatlich 2022
allgemeiner Beitragssatz % 2022
Zusatzbeitrag durchschnittlicher Beitragssatz % 2022
Zusatzbeitrag durchschnittlich 2022
Gesamt - Beitragssatz einschließlich Zusatzbeitrag 1 vom EK % 2022
Gesamt - Höchstbeitrag einschließlich Zusatzbeitrag 2 2022
Gesamt - Höchstbeitrag hiervon zahlt der Versicherte wie auch die DRV anteilig 50% 2022
für freiwillig versicherte Rentner
Mindestbeitragsbemessungsgrenze jährlich 2022
Mindestbeitragsbemessungsgrenze monatlich 2022
allgemeiner Beitragssatz % 2022
ermäßigter Beitragssatz 3 % 2022
Mindestbeitrag monatlich 2022

EK = Einkommen


1 Es handelt sich hierbei um den durchschnittlichen Zusatzbeitragsatz. Der Satz liegt je Krankenkasse zwischen 0 und 1,7 %.
2 Der mögliche Höchstbeitrag liegt über dem angezeigten Wert. Die teuerste Kasse verlangt einen Höchstbeitrag von. XXX €
3 Bei freiwillig versicherten Rentnern wird der ermäßigte Beitragssatz nur auf die "sonstigen" Einkünfte angewendet (z. B. aus Vermietung oder Kapitalvermögen)


56.250,00. BBG 1/1
4.687,50. BBG1/12

14,6 %. BS gesamt
1,1  % durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV
15,7 BS gesamt
735,94 Gesamt - Höchstbeitrag 1
367,97 anteilig 50 %


für freiwillig versicherte Rentner
12.740,04 Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig versicherte Renter 1/1
1.061,67 Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig versicherte Renter 1/12
14,6. allgemeiner Beitragssatz
14,0 ermäßigter Beitragssatz

1 Hiervon trägt die Rentenversicherung die Hälfte



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👁 Siehe auch: Aktuelle Werte / Zahlen / Daten / Indizes 2019


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