Krankenversicherung private, Heil- und Kostenplan: Unterschied zwischen den Versionen
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Der privat Versicherte sollte immer einen Heil- und Kostenplan (HKP) dem Versicherer vorlegen und dies vor Behandlungsbeginn. | Der privat Versicherte sollte für die Zahnersatzbehandlungen immer einen Heil- und Kostenplan (HKP) dem Versicherer vorlegen und dies vor Behandlungsbeginn. | ||
Nach Zustimmung / Leistungszusage des Versicherers kann dann die Behandlung erfolgen. Die meisten Versicherer sehen in ihren Bedingungen die Verpflichtung der Vorlage eines HKP vor.<br /> | Nach Zustimmung / Leistungszusage des Versicherers kann dann die Behandlung erfolgen. Die meisten Versicherer sehen in ihren Bedingungen die Verpflichtung der Vorlage eines HKP vor.<br /> | ||
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Version vom 30. November 2016, 17:47 Uhr
Krankenversicherung private, Heil- und Kostenplan
Der privat Versicherte sollte für die Zahnersatzbehandlungen immer einen Heil- und Kostenplan (HKP) dem Versicherer vorlegen und dies vor Behandlungsbeginn.
Nach Zustimmung / Leistungszusage des Versicherers kann dann die Behandlung erfolgen. Die meisten Versicherer sehen in ihren Bedingungen die Verpflichtung der Vorlage eines HKP vor.
Schlagwort: Zahnbehandlung Heil- und Kostenplan Zahnersatz