Krankenversicherung private, Beitragsrückgewähr / Beitragsrückerstattung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Zeile 50: | Zeile 49: | ||
Schlagwort: Beitragsrückerstattung, Beitragsrückgewähr, Rückerstattung | |||
.-.-.-. | .-.-.-. | ||
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]<br /> | [[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]<br /> |
Version vom 10. März 2021, 07:24 Uhr
In der Krankheitskostenvollversicherung erfolgt bei Leistungsfreiheit die Rückerstattung von Beiträgen.
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ist vom Geschäftsergebnis des Versicherers abhängig.
Die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung ist nicht vom Geschäftsergebnis abhängig und somit dem Versicherungsnehmer garantiert. Der Anspruch ist durch die AVB erklärt.
Die Höhe der Beitragsrückerstattung variiert von Versicherer zu Versicherer und ist von dem gewählten Tarif abhängig. Die Beitragsrückerstattung kann bis zu sechs Monatsbeiträge betragen. Das bedeutet für einen Angestellten, dass er unter Berücksichtigung des Arbeitgeberanteils, für das leistungsfreie Jahr, quasi beitragsfrei versichert war.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Beitragsrückerstattung, Beitragsrückgewähr, Rückerstattung
.-.-.-.