Widerruf, Antragswiderruf: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Mai 2020, 10:12 Uhr
Dem VN steht ein gesetzlich bestimmtes Widerrufsrecht zu. Der Versicherer hat beim Abschluss des Vertrages den VN mit der Widerrufsbelehrung schriftlich hierüber zu informieren.
Die Fristen ud Optionen sind von der Vertragsart abhängig.
- Vertragswiderruf
Bei der Lebensversicherung, Rentenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung steht Ihnen ein Rücktrittsrecht zu. Diese muß innerhalb von 30 Tagen ausgeübt werden. Die Frist beginnt mit Unterzeichnung des jeweiligen Vertrages.
- Antragswiderruf
Nachdem ein Antrag auf anderweitige Versicherung mit einer Mindestlaufzeit von 1 Jahr, gestellt wurde, haben Sie ein Widerrufsrecht, dass innerhalb von 14 Tagen nach Antragsunterzeichnung ausgeübt werden kann. Dies gilt nur für Privatpersonen. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung. Sollte die Widerberufsbelehrung nicht bei Antragsunterschrift erfolgt sein, besteht ein erweitertes Widerrufsrecht.
⚠️ Sollte die Erstprämie bei Vertragsunterzeichnung gezahlt werden, so besteht kein Anspruch auf Widerruf.
- Widerruf nach Zustellung, Erhalt der Police
Nach Zustellung der Versicherungspolice kann Widerruf eingelgt werden Die Frist beträgt 14 Tage.
⚠️ Wurde seitens des Versicherers eine vorläufige Deckung erteilt, besteht kein Recht auf Widerruf.
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Schlagwort: Wiederruf, Antragswiderruf, Widerrufsrecht, Widerspruch, Antragswiderspruch
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