Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Januar 2017, 17:35 Uhr

Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren

Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände.

Der abgedeckte Gefahrenbereich ist in wesentliche Punkten umfangreicher als in der herkömmlichen Hausratversicherung. Diese Bereiche sind in Fettschrift hervorgehoben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Die folgenden Gefahren sind versichert:

  • Brand,
  • Blitzschlag,
  • Explosion,
  • Kurzschluss,
  • Überspannung,
  • Sturm,
  • Überschwemmung,
  • Hagel,
  • Erdbeben,
  • Böswilligkeit von Dritten,
  • Vandalismus
  • Herunterfallen,
  • Bruchschäden,
  • An- u. Zusammenstoßen,
  • Wasser u. Flüssigkeitsschäden,
  • unsachgemäße Handhabung,
  • Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl,
  • Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl,
  • Abhandenkommen durch Raub,
  • Transportmittelunfall


Die Gegenstandsversicherung gilt im Gegensatz zu Hausratversicherung, weltweit.


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