Reputationspolice: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Unternehmen beauftragt eine Text-Agentur zu einem bestimmten Thema mehrere Artikel zu verfassen. Bei der Recherche der Agenturmitarbeiter schreiben diese aus themenverwandten Quellen aus dem Internet ab. Einige Kunden des Unternehmens entdecken dies und verbreiten dies in den sozialen Medien. Der Imageschaden für das Unternehmen ist enorm und wird im Rahmen der Reputationspolice finanziell ausgeglichen. | |||
Version vom 26. Mai 2020, 06:31 Uhr
Rufschädigende Meldungen, beispielsweise im Internet, führen ggf. zu Reputationsschäden. Zu Recht fürchten sich die Unternehmen vor Umsatzeinbrüchen. Nicht selten ist die Existenz bedroht. Versicherer bieten hierzu Reputations-Policen an. Anbieter sind Munich Re und neuerdings die Allianz mit der Anti-Skandal-Versicherung.
Der Schutz deckt Umsatzverluste ab und beinhaltet die professionelle Krisenmanagmentberatung. Weitere Verluste können ein fallender Unternehmenswert, fallender Börsenkurs und die Abwanderung von Topmanagern sein.
Schadenbeispiele: Ein Unternehmen beauftragt eine Text-Agentur zu einem bestimmten Thema mehrere Artikel zu verfassen. Bei der Recherche der Agenturmitarbeiter schreiben diese aus themenverwandten Quellen aus dem Internet ab. Einige Kunden des Unternehmens entdecken dies und verbreiten dies in den sozialen Medien. Der Imageschaden für das Unternehmen ist enorm und wird im Rahmen der Reputationspolice finanziell ausgeglichen.
Schlagwort: Rufschädigung
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