Rentenversicherung gesetzliche, Grundrente: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
👁 Siehe auch: [[Rentenversicherung gesetzliche, Grundsicherung]] <br /> | 👁 Siehe auch: [[Rentenversicherung gesetzliche, Grundsicherung]] <br /> | ||
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Rentenversicherung gesetzliche | Alle Einträge zur '''gesetzlichen Rentenversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']] | |||
Version vom 4. Juli 2020, 08:16 Uhr
aktuell: 03-07-2020
Rentnerinnen und Rentner werden profitieren wenn sie lange Zeit gearbeitet, Beiträge bezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Ab 2021 sollen diese Rentner einen Zuschlag erhalten. Ein Antrag auf Zuschlag ist nicht erforderlich. Die Rentenversicherung filtert die Rentner heraus, die ein entsprechend niedriges Einkommen (einschließlich der Rente des Partners) zur Zeit erhalten.
Die Zahlung derZuschläge kann frühestens Mitte nächsten Jahres erfolgen. Bis dahin aufgelaufene Ansprüche.werden dann verspätet automatisch ausgezahlt. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung können unter www.deutsche-rentenversicherung.de bereits die wichtigsten Informationen zur Grundrente abgerufen we
👁 Siehe auch: Rentenversicherung gesetzliche, Grundsicherung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen zur Hauptseite
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.