Krankenversicherung gesetzliche, elektronische Patientenakte: Unterschied zwischen den Versionen

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Erkrankungen, Diagnosen, Therapien, Medikationen,  Impfausweis, Bonusheft vom Zahnarzt, Blutwerte,  Mutterpass und weiteres können abgerufen werden..  
Erkrankungen, Diagnosen, Therapien, Medikationen,  Impfausweis, Bonusheft vom Zahnarzt, Blutwerte,  Mutterpass und weiteres können abgerufen werden.  
Somit wird ein schneller Informations,- Datenaustausch zwischen den Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Patienten ermöglicht.
Somit wird ein schneller Informations,- Datenaustausch zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Patienten ermöglicht.

Version vom 10. Juli 2020, 06:59 Uhr

10-07-2020 - Der Bundestag hat das „Patientendaten Schutz Gesetz“ verabschiedet. Somit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden die Elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.

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Erkrankungen, Diagnosen, Therapien, Medikationen, Impfausweis, Bonusheft vom Zahnarzt, Blutwerte, Mutterpass und weiteres können abgerufen werden. Somit wird ein schneller Informations,- Datenaustausch zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Patienten ermöglicht.