Hausratversicherung, homeoffice: Unterschied zwischen den Versionen
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Alle Einrichtungsgegenstände sind durch die Hausratversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl versichert, dazu zählt auch fremdes Eigentum. Ausnahme: Gegenstände von Mietern, Untermietern und Vermieter des Versicherungsnehmers. Demnach sind Laptop und Co und weitere Arbeitsgerätschaften des Arbeitgebers versichert. Warenmuster und Waren sind hiervon ausgenommen. | Alle Einrichtungsgegenstände sind durch die Hausratversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl versichert, dazu zählt auch fremdes Eigentum. Ausnahme: Gegenstände von Mietern, Untermietern und dem Vermieter des Versicherungsnehmers. Demnach sind Laptop und Co und weitere Arbeitsgerätschaften des Arbeitgebers versichert. Warenmuster und Waren sind hiervon ausgenommen. | ||
Version vom 12. August 2020, 06:02 Uhr
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Alle Einrichtungsgegenstände sind durch die Hausratversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl versichert, dazu zählt auch fremdes Eigentum. Ausnahme: Gegenstände von Mietern, Untermietern und dem Vermieter des Versicherungsnehmers. Demnach sind Laptop und Co und weitere Arbeitsgerätschaften des Arbeitgebers versichert. Warenmuster und Waren sind hiervon ausgenommen.
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