Hausratversicherung, Schadensnachweis / Belege: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
'''Siehe auch:''' <br /> | |||
[[Hausratversicherung, Schadensmeldung]]<br /> | |||
Zeile 50: | Zeile 50: | ||
Schlagwort: Hausratversicherung Schaden, Hausratsschaden, Hausratsversicherungsschaden <br /> | |||
.-.-.-. | .-.-.-. |
Version vom 29. April 2021, 17:07 Uhr
Den Wert des Hausrats schätzt man im Schadensfall, wenn keine Unterlagen wie Rechnungen vorhanden sind. Eine Werteliste und auch Fotos sind eine gute Grundlage konkreten Nachweis zu führen. Bei einem Schaden durch Einbruchdiebstahl ist u.a. eine Stehlliste zu erstellen, je genauer diese ist, um so besser.
⚠️ Empfehlung: Heben Sie alle Kaufbelege auf und wenn Sie diese der Bequemlichkeit wegen in einem Schuhkarton aufbewahren. Noch besser nutzen Sie "bimpim" hier legen Sie in digitaler Form die Kaufbelege ab.
Siehe auch:
Hausratversicherung, Schadensmeldung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Hausratversicherung Schaden, Hausratsschaden, Hausratsversicherungsschaden
.-.-.-.