Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Ihren Privatrechtsschutzvertrag können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | Ihren Privatrechtsschutzvertrag können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | ||
Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in Vertrags-, Tarifbedingungen nach ! | ⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach ! | ||
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Version vom 4. Oktober 2020, 09:22 Uhr
Ordentliche Kündigung
Ihren Privatrechtsschutzvertrag können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. ⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !
Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadenfalls
Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos
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