Privatrechtsschutzversicherung, Erbrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
XXX | XXX | ||
Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht. | |||
Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein sollte das Erbrecht umfassend versichert werden. | |||
Bei Versicherungsabschluss muss der Erblasser noch am Leben sein. | |||
Version vom 19. Januar 2021, 10:38 Uhr
XXX
Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht.
Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein sollte das Erbrecht umfassend versichert werden.
Bei Versicherungsabschluss muss der Erblasser noch am Leben sein.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-