Firmenrechtsschutzversicherung, Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen
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- Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit<br /> | - Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit<br /> | ||
- Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum<br /> | - Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum<br /> | ||
- Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften<br /> | - Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften<br /> | ||
- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)<br /> | - Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)<br /> | ||
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer<br /> | - Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer<br /> | ||
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen | - Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen | ||
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- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen<br /> | - Bei Halteverstößen oder Parkverstößen<br /> | ||
- Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe<br /> | - Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe<br /> | ||
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Version vom 10. Oktober 2020, 10:18 Uhr
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Allgemeine Ausschlüsse der Rechtsschutzversicherung
- Krieg, Aufruhr oder Streik
- Nuklear- und genetische Schäden
- Bau- und Finanzierung einer Immobilie
- Die alleinige Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht
- Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit
- Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum
- Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften
- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen
Gerichtshöfen
- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen
- Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe
- Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei Erdbeben
- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus, muss der Kunde
alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen).