Firmenrechtsschutzversicherung, Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
- Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe<br /> | - Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe<br /> | ||
- Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei Erdbeben<br /> | - Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei Erdbeben<br /> | ||
- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus | - Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus) sind alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen.<br /> | ||
alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen |
Version vom 10. Oktober 2020, 10:19 Uhr
XXX
Allgemeine Ausschlüsse der Rechtsschutzversicherung
- Krieg, Aufruhr oder Streik
- Nuklear- und genetische Schäden
- Bau- und Finanzierung einer Immobilie
- Die alleinige Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht
- Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit
- Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum
- Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften
- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen
Gerichtshöfen
- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen
- Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe
- Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei Erdbeben
- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus) sind alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen.