Firmenrechtsschutzversicherung, Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen
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- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus) sind alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen.<br /> | - Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus) sind alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen.<br /> |
Version vom 10. Oktober 2020, 10:21 Uhr
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Allgemeine Ausschlüsse der Rechtsschutzversicherung
- Krieg, Aufruhr oder Streik
- Nuklear- und genetische Schäden
- Bau- und Finanzierung einer Immobilie
- Die alleinige Abwehr von Schadenersatzansprüchen (dies gehört in den Bereich der Haftpflichtversicherung)
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht
- Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit
- Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum
- Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften
- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen
Gerichtshöfen
- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen
- Bei Asylverfahren
- Streit um Sozialhilfe
- Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei Erdbeben
- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus) sind alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen.