Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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- Schaden­­­ersatzrechtsschutz - keine Wartezeiten.  Kunde klagt nach einem Unfall Schmerzens­­­geld vom Verursacher ein<br />
- Schaden­­­ersatzrechtsschutz- keine Wartezeiten.  Kunde klagt nach einem Unfall Schmerzens­­­geld vom Verursacher ein<br />


- Disziplinar- und Standes­rechts­­schutz - keine Wartezeiten.  Zahnarzt verstößt im Internet gegen das Werbeverbot und wird belangt<br />
- Disziplinar- u. Standes­rechts­­schütz - keine Wartezeiten.  Zahnarzt verstößt im Internet gegen das Werbeverbot und wird belangt<br />
Ordnungs­­­­­­widrigkeiterechtsschutz  - keine Wartezeiten Versicherte geht gegen ein Bußgeld­­­verfahren wegen Geschwindigkeits­­­überschreitung vor <br />
- Ordnungs­­­­­­widrigkeiterechtsschutz  - keine Wartezeiten Versicherte geht gegen ein Bußgeld­­­verfahren wegen Geschwindigkeits­­­überschreitung vor <br />
 
- Straf­­rechtsschutz - keine Wartezeiten.  Hausbesitzer wird von einem Passanten verklagt, der auf dem Gehweg vor dessen Haus gestürzt ist<br />
 
- Berufsrechtsschutz / Arbeits­­­rechtsschutz - 3 Monate Wartezeit Arbeitnehmer geht gegen unberechtigte Kündigung des Arbeitgebers vor<br />


Straf­­rechtsschutz Hausbesitzer wird von einem Passanten verklagt, der auf dem Gehweg vor dessen Haus gestürzt ist ohne
Arbeits­­­rechtsschutz Arbeitnehmer geht gegen unberechtigte Kündigung des Arbeitgebers vor 3 Monate
Verwaltung­­­s­­rechts­schutz Streitig­­­keiten mit Behörden, etwa wenn diese für die Haltung eines Hundes einen Maulkorb vorschreiben 3 Monate
Verwaltung­­­s­­rechts­schutz Streitig­­­keiten mit Behörden, etwa wenn diese für die Haltung eines Hundes einen Maulkorb vorschreiben 3 Monate
Wohnungs- und Grundstücks­­­­­rechtsschutz Streitig­­­keiten über Miethöhe oder bei Räumungs­­­prozessen 3 Monate
Wohnungs- und Grundstücks­­­­­rechtsschutz Streitig­­­keiten über Miethöhe oder bei Räumungs­­­prozessen 3 Monate

Version vom 11. Oktober 2020, 09:16 Uhr

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In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten bei bestimmten Rechtsgebieten üblich. Damit wollen die Anbieter verhindern, schon bei schwelenden Konflikten hinzugezogen zu werden. Typisch sind Wartezeiten insbesondere im Arbeits-, Vertrags- oder Wohnungs-Rechtsschutz. Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreits absichern.


Es gibt aber auch Ausnahmen, also Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und selten auch sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier kann der bereits vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfall noch versichert werden – etwa für Verkehrsordnungswidrigkeiten. In diesen Fällen muss sich der Kunde vertraglich aber eine gewisse Zeit an den Anbieter binden, damit er nicht nach der Schadenregulierung sofort wieder kündigt.



- Schaden­­­ersatzrechtsschutz- keine Wartezeiten. Kunde klagt nach einem Unfall Schmerzens­­­geld vom Verursacher ein

- Disziplinar- u. Standes­rechts­­schütz - keine Wartezeiten. Zahnarzt verstößt im Internet gegen das Werbeverbot und wird belangt

- Ordnungs­­­­­­widrigkeiterechtsschutz - keine Wartezeiten Versicherte geht gegen ein Bußgeld­­­verfahren wegen Geschwindigkeits­­­überschreitung vor

- Straf­­rechtsschutz - keine Wartezeiten. Hausbesitzer wird von einem Passanten verklagt, der auf dem Gehweg vor dessen Haus gestürzt ist

- Berufsrechtsschutz / Arbeits­­­rechtsschutz - 3 Monate Wartezeit Arbeitnehmer geht gegen unberechtigte Kündigung des Arbeitgebers vor

Verwaltung­­­s­­rechts­schutz Streitig­­­keiten mit Behörden, etwa wenn diese für die Haltung eines Hundes einen Maulkorb vorschreiben 3 Monate Wohnungs- und Grundstücks­­­­­rechtsschutz Streitig­­­keiten über Miethöhe oder bei Räumungs­­­prozessen 3 Monate Unterhalts­­­­­rechts­­schutz Unterhalts­­­­­forderungen von Kindern an ihre Eltern und umgekehrt 12 Monate Rechtsschutz in Ehesachen Streit um eine ehemals gemeinsame Immobilie im Zuge einer Scheidung 36 Monate






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