Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer: Unterschied zwischen den Versionen
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Ordentliche Kündigung | '''Ordentliche Kündigung''' | ||
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | ||
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Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens | '''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens''' | ||
Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos | '''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos''' | ||
Version vom 11. Oktober 2020, 11:49 Uhr
Ordentliche Kündigung
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !
Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens
Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel
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