Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:


Ordentliche Kündigung
'''Ordentliche Kündigung'''


Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
Zeile 7: Zeile 7:




Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens
'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''






Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos  
'''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos'''





Version vom 11. Oktober 2020, 11:49 Uhr

Ordentliche Kündigung

Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !


Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens


Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos


👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel


< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen zur Hauptseite