Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ordentliche Kündigung'''<br />
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'''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos''' <br />
'''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos''' <br />
 
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👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel ]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel ]]  <br />

Version vom 13. Oktober 2020, 09:26 Uhr


Ordentliche Kündigung

Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !


Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens

Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.

⚠️ Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu!. Ggf. dann doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.


Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos
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👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel


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