Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage: Unterschied zwischen den Versionen
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Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben. | Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben. | ||
Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht. | ⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.<br /> | ||
'''Feststellungsklage'''<br /> | '''Feststellungsklage'''<br /> |
Version vom 30. Oktober 2020, 12:17 Uhr
Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben.
⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.
Feststellungsklage
Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.
Leistungsklage
Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.
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