Firmenrechtsschutzversicherung, Hilfsgeschäfte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. April 2021, 06:32 Uhr
Die Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte bietet Versicherungsschutz für die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die
- in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büroräumen, Praxisräumen, Betriebsräumen oder Werkstatträumen und deren Einrichtungen stehen.
- Sich auf den Kauf, Leasing, Wartungsverträgen und Reparaturverträgen von ausschließlich selbst genutzten Werkzeugen, nicht zulassungspflichtigen Maschinen, EDV-Anlagen der deren Software beziehen
- den Einkauf der nachfolgenden Dienstleistungen für das Unternehmen zum Gegenstand haben, wie Werbedienstleistungen, ausschließlich selbstgenutzte Telekommunikationsdienstleistungen, Catering, ordnungsgemäße Aktenentsorgung und Messe- und Eventmanagement.
- In unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Verträgen, wie z.B. Maschinenversicherung, Inhaltsversicherung stehen.
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