Berufshaftpflichtversicherung, Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Somit sind Schäden abgedeckt, die auch durch eigenes Verschulden verursacht werden abgedeckt. Mitversichert sind die „Unterwiesenen“ des Versicherungsnehmers. Somit wird aufgrund des Bausteins „Eigenschaden“ das unternehmerische Risiko wesentlich reduziert und erstattet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen die finanziellen Schäden.
Somit sind Schäden abgedeckt, die auch durch eigenes Verschulden verursacht werden abgedeckt. Mitversichert sind die „Unterwiesenen“ des Versicherungsnehmers. Somit wird aufgrund des Bausteins „Eigenschaden“ das unternehmerische Risiko wesentlich reduziert und erstattet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen die finanziellen Schäden.


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Version vom 3. April 2021, 20:00 Uhr


Um einen Eigenschaden im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung handelt es sich, wenn ein Mitarbeiter einen Schaden in der eigenen Firma verursacht. Vorausgesetzt der Mitarbeiter besitzt keine eigene Berufshaftpflichtversicherung.

⚠️ Der Baustein „Eigenschaden“ ist meist zusätzlich versicherbar, Im Regelfall ist dieser nicht standardmäßig im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Somit sind Schäden abgedeckt, die auch durch eigenes Verschulden verursacht werden abgedeckt. Mitversichert sind die „Unterwiesenen“ des Versicherungsnehmers. Somit wird aufgrund des Bausteins „Eigenschaden“ das unternehmerische Risiko wesentlich reduziert und erstattet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen die finanziellen Schäden.


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Schlagwort: Eigenschadendeckung
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