Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. November 2020, 14:30 Uhr


Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben.

⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.


Feststellungsklage

Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.

Leistungsklage
Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.


👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren


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