Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | ||
⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach ! | ⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie unbedingt in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach ! | ||
Version vom 11. November 2020, 09:13 Uhr
Ordentliche Kündigung
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie unbedingt in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !
Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens
Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel
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