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Ab 2021 wird der Wechsel von gesetzlichen Krankenkasse zur gesetzlichen Krankenkassen viel einfacher. Eine Kündigung des Versicherten ist nicht mehr erforderlich. | Ab 2021 wird der Wechsel von gesetzlichen Krankenkasse zur gesetzlichen Krankenkassen viel einfacher. Eine Kündigung des Versicherten ist nicht mehr erforderlich. | ||
Nach Beitritt zur neuen Kasse übernimmt diese alle Formalitäten. | Nach Beitritt zur neuen Kasse übernimmt diese alle Formalitäten. | ||
Ab 2021 gilt auch eine kürzere Bindefrist; Versicherte können alle zwölf Monate, | Ab 2021 gilt auch eine kürzere Bindefrist; Versicherte können alle zwölf Monate, bisher galt eine Frist von18 Monaten, die gesetzliche Krankenkasse wechseln. | ||