Privathaftpflichtversicherung, Schnee / Glatteis: Unterschied zwischen den Versionen
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⚠️ Genaue Auskunft ergeben sich aus den Ortssatzungen der Gemeinden und Städte.<br /> | ⚠️ '''Genaue Auskunft ergeben sich aus den Ortssatzungen der Gemeinden und Städte'''.<br /> | ||
Hauseigentümer können diese Aufgaben auch auf den/die Mieter übertragen. Das gehört im Mietvertrag dann vereinbart. | Hauseigentümer können diese Aufgaben auch auf den/die Mieter übertragen. Das gehört im Mietvertrag dann vereinbart. | ||
Der Hauseigentümer muß aber seiner Kontrollpflicht nachkommen und die übertragene Winterdienstarbeit auch kontrollieren. Dies wird häufig vernachlässigt. Dann ist der Hauseigentümer bei auftretenden Schäden zum Schadenersatz verpflichtet.<br /> | Der Hauseigentümer muß aber seiner Kontrollpflicht nachkommen und die übertragene Winterdienstarbeit auch kontrollieren. Dies wird häufig vernachlässigt. Dann ist der Hauseigentümer bei auftretenden Schäden zum Schadenersatz verpflichtet.<br /> | ||
Werden Schneeräumgeräte (bis zu 20 km/h Höchstgeschwindigkeit) eingesetzt und es kommt zu Schäden, sind diese über die Privathaftpflichtversicherung versichert. | |||
Liegt die Höchstgeschwindigkeit über 20 kmh ist eine separate Kfz- Versicherung erforderlich. | |||
Version vom 14. Januar 2021, 08:12 Uhr
Der Eingang wie auch der Bürgersteig vor dem Haus wie auch der Weg zur Mülltonne müssen sicher sein. Schnee wegräumen und Granulat/Salz streuen hat zwischen 7:00 und 20:00 Uhr zu erfolgen (für Feiertage bestehen großzügigere Bestimmungen).
⚠️ Genaue Auskunft ergeben sich aus den Ortssatzungen der Gemeinden und Städte.
Hauseigentümer können diese Aufgaben auch auf den/die Mieter übertragen. Das gehört im Mietvertrag dann vereinbart.
Der Hauseigentümer muß aber seiner Kontrollpflicht nachkommen und die übertragene Winterdienstarbeit auch kontrollieren. Dies wird häufig vernachlässigt. Dann ist der Hauseigentümer bei auftretenden Schäden zum Schadenersatz verpflichtet.
Werden Schneeräumgeräte (bis zu 20 km/h Höchstgeschwindigkeit) eingesetzt und es kommt zu Schäden, sind diese über die Privathaftpflichtversicherung versichert. Liegt die Höchstgeschwindigkeit über 20 kmh ist eine separate Kfz- Versicherung erforderlich.
Schlagwort: Winterdienst, Wienterdienste, Schneeräumen
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