Eigenschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Versicherungsschutz XXX
Der Versicherungsschutz einiger Haftpflichtversicherungen kann durch eine Eigenschadenversicherung ergänzt werden. Es handelt sich um keinen eigenständigen Vertrag. Die Haftpflichtversicherung zahlt die Entschädigung nur an dritte Geschädigte, nicht an den Versicherungsnehmer oder das Unternehmen.


Die Eigenschadenversicherung ergänzt den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung. Denn die Haftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung nur an dritte Geschädigte, jedoch nicht an Sie oder Ihr eigenes Unternehmen. Die Eigenschadenversicherung ist kein eigenständiger Vertrag, sondern ergänzt Ihren Versicherungsschutz für eine bestehende Haftpflichtversicherung (bei Kfz ergänzt Vollkaskoversicherung).
 
 
bei Kfz ergänzt Vollkaskoversicherung).





Version vom 14. Januar 2021, 09:39 Uhr


Der Versicherungsschutz einiger Haftpflichtversicherungen kann durch eine Eigenschadenversicherung ergänzt werden. Es handelt sich um keinen eigenständigen Vertrag. Die Haftpflichtversicherung zahlt die Entschädigung nur an dritte Geschädigte, nicht an den Versicherungsnehmer oder das Unternehmen.


bei Kfz ergänzt Vollkaskoversicherung).



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