Privathaftpflichtversicherung, fremde geliehene Sachen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. Dezember 2017, 13:27 Uhr

Privathaftpflichtversicherung, fremde geliehene Sachen


Wenige Versicherer übernehmen auch Verlust und/oder Schäden, die an fremden zu privaten Zwecken geliehenen oder gemieteten Sachen verursacht werden Sie leihen sich von einem Freund einen Fotoapparat, der Ihnen im Urlaub kaputt geht. Die Reparaturkosten werden von der Haftpflichtversicherung nur dann übernommen, wenn diese Deckungserweiterung explizit beantragt wurde. Sie leihen sich Skier aus und verlieren einen Ski durch einen Sturz im Tiefschnee.

Nur mit der Deckungserweiterung "Versicherungsschutz für fremde geliehene Sachen" wird dieser Verlust getragen. Standardversicherungen beinhalten i.d.R. diesen Schutz nicht.

Schlagwort: Deckungserweiterung fremde geliehene Sachen


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