Subsidaritätsklausel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:




👁 Siehe auch: [[Kfz-Versicherung,]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Rechtsschutzversicherung,]]  <br />


Schlagwort: Klausel, Klauseln, Subsidärshaftung
Schlagwort: Klausel, Klauseln, Subsidärshaftung

Version vom 26. Januar 2021, 11:10 Uhr

Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.


👁 Siehe auch: Kfz-Versicherung,
👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung,

Schlagwort: Klausel, Klauseln, Subsidärshaftung

< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png















-.-.-.-