Subsidärshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet.
Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen.
Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.
👁 Siehe auch: [[Subsidaritätsklausel]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Kfz-Versicherung,]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Rechtsschutzversicherung,]]  <br />





Version vom 6. Februar 2021, 08:03 Uhr






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