Subsidärhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Subsidaritätsklausel]]  <br />
👁 Siehe auch:
👁 Siehe auch: [[Kfz-Versicherung,]]  <br />
[[Subsidaritätsklausel]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Rechtsschutzversicherung,]]  <br />
[[Kfz-Versicherung,]]  <br />
[[Rechtsschutzversicherung,]]  <br />





Version vom 1. April 2021, 07:18 Uhr

Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet.

Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.


👁 Siehe auch: Subsidaritätsklausel
Kfz-Versicherung,
Rechtsschutzversicherung,







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