Subsidärhaftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. April 2021, 07:18 Uhr
Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet.
Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.
👁 Siehe auch:
Subsidaritätsklausel
Kfz-Versicherung,
Rechtsschutzversicherung,
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