Schulpferdehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Nutzung des Pferdes für den Schulunterricht ist im Rahmen der Pferdehaftpflichtversicherung im Regelfall mitversichert. Wird jedoch eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt und somit bestimmte Einkommensgrenzen überschritten, so ist eine separate Haftpflichtversicherung für den Reitlehrer erforderlich. | Die Nutzung des Pferdes für den Schulunterricht ist im Rahmen der Pferdehaftpflichtversicherung im Regelfall mitversichert. Wird jedoch eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt und somit bestimmte Einkommensgrenzen überschritten, so ist eine separate Haftpflichtversicherung für den Reitlehrer erforderlich. | ||
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Version vom 23. Februar 2021, 08:43 Uhr
Die Nutzung des Pferdes für den Schulunterricht ist im Rahmen der Pferdehaftpflichtversicherung im Regelfall mitversichert. Wird jedoch eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt und somit bestimmte Einkommensgrenzen überschritten, so ist eine separate Haftpflichtversicherung für den Reitlehrer erforderlich.
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