Werte / Zahlen / Daten / Indizis: Unterschied zwischen den Versionen
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| Bezugsgröße Sozialversicherung Ost || monatlich || 4.800 || € || 1.1.2017 || 31.12.2017 | | Bezugsgröße Sozialversicherung Ost || monatlich || 4.800 || € || 1.1.2017 || 31.12.2017 | ||
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Das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten, hiervon ausgenommen sind die Vergütungen von Auszubildenden, des vorvergangenen Jahres, stellt jeweils die Bezugsgröße dar. Aus dieser Bezugsgröße werden | Das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten, hiervon ausgenommen sind die Vergütungen von Auszubildenden, des vorvergangenen Jahres, stellt jeweils die Bezugsgröße dar. Aus dieser Bezugsgröße werden u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen ermittelt. | ||
Version vom 13. Dezember 2016, 12:05 Uhr
Werte / Zahlen / Daten / Indizis
Sozialversicherung Bezugsgrößen / § 18 SGB V
Beschreibung | Zeit / Basis | Wert | € % F | vom | bis |
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Bezugsgröße Sozialversicherung West | jährlich | 35.700 | € | 1.1.2017 | 31.12.2017 |
Bezugsgröße Sozialversicherung West | monatlich | 2.975 | € | 1.1.2017 | 31.12.2017 |
Bezugsgröße Sozialversicherung Ost | jährlich | 57.600 | € | 1.1.2017 | 31.12.2017 |
Bezugsgröße Sozialversicherung Ost | monatlich | 4.800 | € | 1.1.2017 | 31.12.2017 |
Das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten, hiervon ausgenommen sind die Vergütungen von Auszubildenden, des vorvergangenen Jahres, stellt jeweils die Bezugsgröße dar. Aus dieser Bezugsgröße werden u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen ermittelt.
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