Wohnmobilversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Haftpflichtversicherung für Wohnmobile gehört zur sog. Pflichtversicherung und ist Kraft Gesetz verpflichtend vorgeschrieben für den Wohnmobilhalter. Diese deckt verschuldensunabhängig unberechtigte Forderungen bei Verkehrsunfällen ab. Der Beitrag zur Haftpflichtversicherung wird von nachfolgenden Kriterien bestimmt. Diese sind u.a.: | Die Haftpflichtversicherung für Wohnmobile gehört zur sog. Pflichtversicherung und ist Kraft Gesetz verpflichtend vorgeschrieben für den Wohnmobilhalter. Diese deckt verschuldensunabhängig unberechtigte Forderungen bei Verkehrsunfällen ab. Der Beitrag zur Haftpflichtversicherung wird von nachfolgenden Kriterien bestimmt. Diese sind u.a.: | ||
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In der Vollkaskoversicherung sind die nachfolgenden Schäden ergänzend zur Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet:<br /> | In der Vollkaskoversicherung sind die nachfolgenden Schäden ergänzend zur Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet:<br /> |
Version vom 21. Februar 2021, 08:49 Uhr
Die Wohnmobilversicherung ist eine spezielle Form der Kfz Versicherung. Hierbei wird analog unterschieden in die Bereiche:
Haftpflichtversicherung
Kaskoversicherung – Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung
- Die Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Wohnmobile gehört zur sog. Pflichtversicherung und ist Kraft Gesetz verpflichtend vorgeschrieben für den Wohnmobilhalter. Diese deckt verschuldensunabhängig unberechtigte Forderungen bei Verkehrsunfällen ab. Der Beitrag zur Haftpflichtversicherung wird von nachfolgenden Kriterien bestimmt. Diese sind u.a.:
- Alter / Baujahr des Fahrzeugs
- Fahrzeugwert
- Fahrzeughersteller
- Fahrzeugtyp
- Alter der Fahrer
- Nutzerkreis
- Führerscheindatum
- Postleitzahl des Fahrzeughalters
- aktuelle Schadenfreiheitsklasse
- Teilkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung besteht für nachfolgende Ereignisse Versicherungsschutz:
- Brand und Explosion
- Diebstahl und Raub
- Einbruchteilediebstahl
- Glasbruchschäden
- Schäden an der Verkabelung wegen Kurzschluß
- Marderbiss inkl. Folgeschäden
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- unmittelbare Einwirkungen von Sturm, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung
- Vollkaskoversicherung
In der Vollkaskoversicherung sind die nachfolgenden Schäden ergänzend zur Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet:
- selbst verschuldete Unfallschäden
- Vandalismus, d.h. mutwillige Beschädigung des versicherten Fahrzeugs durch fremde Dritte.
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