Pferdelebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Ausschlüsse'''<br />
* '''Ausschlüsse'''<br />


- Nottötung aus wirtschaftlichen Gründen,<br />
- Nottötung wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen,<br />
 
- Vorerkrankungen, die vor Deckungsbeginn bestanden haben, diagnostiziert und/ oder behandelt wurden;<br />
- Krankheiten, die vor Deckungsbeginn dieser Police bestanden, diagnostiziert oder behandelt wurden;<br />
  - Schönheitsfehler; <br />
   
- Schönheitsfehler; <br />
 
- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.<br />
- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.<br />



Version vom 21. Februar 2021, 11:10 Uhr


  • Leistungen

- Leistung bei Tod bei Transportunfällen,
- Leistung bei Tod oder Nottötung nach Krankheit - optional
- Diebstahl,
- Abschlachten,
- Brand,
- Blitzschlag.
- andauernde Zuchtunbrauchbarkeit - optional

- Höhe der Versicherungsleistung 80 % der vereinbarten Versicherungssumme


  • Versicherungssumme


  • Beiträge

- Beitragsnachnachlass für Jungpferde, Fohlen


  • Wartezeiten

- Unfälle sind sofort und sonstige Versicherungsfälle bereits nach einer Woche ab Versicherungsbeginn versichert.


- Wartezeiten von drei bis sechs Monaten bestehen für folgende Krankheiten: Dummkoller, ansteckende Blutarmut, Borna, Hufkrebs, Dämpfigkeit, chronische Bronchitis, periodische Augenentzündung, Knochenweiche, Tuberkulose, chronische Lahmheit, Skletterkrankungen insbesondere Hufrollenerkrankung, Gleichbeinlahmheit, Schale und Spat, Sehnenstelzfuß sowie Ataxie durch jede Ursache.


  • Ausschlüsse

- Nottötung wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen,
- Vorerkrankungen, die vor Deckungsbeginn bestanden haben, diagnostiziert und/ oder behandelt wurden;

- Schönheitsfehler; 

- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.

  • örtlicher Geltungsbereich

- Für Unfallereignisse außerhalb der versicherten Länder sowie Teilnahme an Vielseitigkeits- und Rennsport-Veranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz. Durch Beitragszuschlag aber versicherbar.