Pferdelebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Wartezeiten'''<br />
* '''Wartezeiten'''<br />
- Unfälle sind sofort und sonstige Versicherungsfälle bereits nach einer Woche ab Versicherungsbeginn versichert.  
- Unfälle sind sofort versichert.  
 
 
- Wartezeiten von drei bis sechs Monaten bestehen für folgende Krankheiten: Dummkoller, ansteckende Blutarmut, Borna, Hufkrebs, Dämpfigkeit, chronische Bronchitis, periodische Augenentzündung, Knochenweiche, Tuberkulose, chronische Lahmheit, Skletterkrankungen insbesondere Hufrollenerkrankung, Gleichbeinlahmheit, Schale und Spat, Sehnenstelzfuß sowie Ataxie durch jede Ursache.
- Wartezeiten von drei bis sechs Monaten bestehen für folgende Krankheiten: Dummkoller, ansteckende Blutarmut, Borna, Hufkrebs, Dämpfigkeit, chronische Bronchitis, periodische Augenentzündung, Knochenweiche, Tuberkulose, chronische Lahmheit, Skletterkrankungen insbesondere Hufrollenerkrankung, Gleichbeinlahmheit, Schale und Spat, Sehnenstelzfuß sowie Ataxie durch jede Ursache.



Version vom 21. Februar 2021, 11:13 Uhr


  • Leistungen

- Leistung bei Tod bei Transportunfällen,
- Leistung bei Tod oder Nottötung nach Krankheit - optional
- Diebstahl,
- Abschlachten,
- Brand,
- Blitzschlag.
- andauernde Zuchtunbrauchbarkeit - optional

- Höhe der Versicherungsleistung 80 % der vereinbarten Versicherungssumme


  • Versicherungssumme


  • Beiträge

- Beitragsnachnachlass für Jungpferde, Fohlen


  • Wartezeiten

- Unfälle sind sofort versichert. - Wartezeiten von drei bis sechs Monaten bestehen für folgende Krankheiten: Dummkoller, ansteckende Blutarmut, Borna, Hufkrebs, Dämpfigkeit, chronische Bronchitis, periodische Augenentzündung, Knochenweiche, Tuberkulose, chronische Lahmheit, Skletterkrankungen insbesondere Hufrollenerkrankung, Gleichbeinlahmheit, Schale und Spat, Sehnenstelzfuß sowie Ataxie durch jede Ursache.


  • Ausschlüsse

- Nottötung wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen,
- Vorerkrankungen, die vor Deckungsbeginn bestanden haben, diagnostiziert und/ oder behandelt wurden;
- Schönheitsfehler;
- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.

  • örtlicher Geltungsbereich

- Für Unfallereignisse außerhalb der versicherten Länder sowie Teilnahme an Vielseitigkeits- und Rennsport-Veranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz. Durch Beitragszuschlag aber versicherbar.