Pferdelebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Versicherungssumme'''<br />
* '''Versicherungssumme'''<br />


Die Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung sollte dem Wert des Pferdes entsprechen. Des weiteren ist die Versicherungssumme abhängig vom  
Die Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung sollte dem tatsächlichen  Wert des Pferdes entsprechen. Die Versicherungssumme ist weiterhin abhängig vom  


- Alter des Pferdes<br />
- Alter des Pferdes<br />

Version vom 21. Februar 2021, 13:44 Uhr

  • Versicherbare Pferde

Gesunde Pferde ab dem 4. Lebensmonat können versichert werden. Das Höchstalter für die Versicherbarkeit beträgt 11 Jahre.


  • Leistungen

- Leistung bei Tod bei Transportunfällen,
- Leistung bei Tod oder Nottötung nach Krankheit - optional
- Diebstahl,
- Abschlachten,
- Brand,
- Blitzschlag.
- andauernde Zuchtunbrauchbarkeit - optional

  • Leistungshöhe

Bei Pferden ab dem 9. Lebensjahr bis einschließlich 11. Lebensjahr sowie bei einer Versicherungssumme über 25.000 Euro beträgt die Leistung 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme im Schadensfall ausbezahlt.


  • Versicherungssumme

Die Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung sollte dem tatsächlichen Wert des Pferdes entsprechen. Die Versicherungssumme ist weiterhin abhängig vom

- Alter des Pferdes
- Abstammung des Pferdes
- Ausbildung des Pferdes
- Erfolge des Pferdes


Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen, wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt.

8. Leistungen der Pferdelebensversicherung






  • Beiträge

- Beitragsnachnachlass für Jungpferde, Fohlen


  • Wartezeiten

- Unfälle sind sofort versichert. - Wartezeiten von drei bis sechs Monaten bestehen für folgende Krankheiten: Dummkoller, ansteckende Blutarmut, Borna, Hufkrebs, Dämpfigkeit, chronische Bronchitis, periodische Augenentzündung, Knochenweiche, Tuberkulose, chronische Lahmheit, Skletterkrankungen insbesondere Hufrollenerkrankung, Gleichbeinlahmheit, Schale und Spat, Sehnenstelzfuß sowie Ataxie durch jede Ursache.


  • Ausschlüsse

- Nottötung wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen,
- Vorerkrankungen, die vor Deckungsbeginn bestanden haben, diagnostiziert und/ oder behandelt wurden;
- Schönheitsfehler;
- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.

  • örtlicher Geltungsbereich

- Für Unfallereignisse außerhalb der versicherten Länder sowie Teilnahme an Vielseitigkeits- und Rennsport-Veranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz. Durch Beitragszuschlag aber versicherbar.