Kutsch- und Schlittenfahrten gewerblich: Unterschied zwischen den Versionen
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Bestimmend für die Prämie ist das Fahrplatzangebot der Kutsche. Anpassungen nach oben wie unten sind jederzeit möglich. | Bestimmend für die Prämie ist das Fahrplatzangebot der Kutsche. Anpassungen nach oben wie unten sind jederzeit möglich. | ||
Eigenschäden an der Kutsche, dem Schlitten sind i.d.R. nicht versichert | Eigenschäden an der Kutsche, dem Schlitten sind i.d.R. nicht versichert. | ||
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Version vom 15. März 2021, 12:09 Uhr
Für gewerblich stattfindende Kutschfahrten ist gesonderter Haftpflicht - Versicherungsschutz notwendig.
Bestimmend für die Prämie ist das Fahrplatzangebot der Kutsche. Anpassungen nach oben wie unten sind jederzeit möglich.
Eigenschäden an der Kutsche, dem Schlitten sind i.d.R. nicht versichert.
👁 Siehe auch: Eigenschaden
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Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht