Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Mietsachschäden: Unterschied zwischen den Versionen

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Pferde werden i.d.R. als sog. Einsteller in einem Reit-, Pferdestall untergebracht. Das Ausleihen eines Pferdeanhängers zwecks Transports zur Weide, zum Turnier oder in die Klinik, birgt ebenso ein Beschädigungsrisiko.
Pferde werden i.d.R. als sog. Einsteller in einem Reit-, Pferdestall untergebracht. Das Ausleihen eines Pferdeanhängers zwecks Transports zur Weide, zum Turnier oder in die Klinik, birgt viele Beschädigungsrisiken.


Mietsachschäden an
Mietsachschäden an

Version vom 12. März 2021, 10:06 Uhr

Pferde werden i.d.R. als sog. Einsteller in einem Reit-, Pferdestall untergebracht. Das Ausleihen eines Pferdeanhängers zwecks Transports zur Weide, zum Turnier oder in die Klinik, birgt viele Beschädigungsrisiken.

Mietsachschäden an

- Stallungen,
- Reithallen,
- Offenstall
- gemieteten Boxen,
- geliehenem Pferdeanhänger,
- geliehenem Pferdetransporter,

sollten unbedingt mitversichert werden. Ist diese Risikoabsicherung in der Pferdehaftpflichtversicherung nicht enthalten, so lässt sich dies als Zusatzdeckung mit vereinbaren.


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Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht