Hausratversicherung, Bankschließfach: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. April 2021, 16:52 Uhr

Aus Sicherheitsgründen werden Wertgegenstände immer häufiger in einem Bankschließfach verwahrt. Jedoch erhält der Kunde nach einem Raub meist keinen Schadensersatz. Der Inhalt des Bankschließfaches ist meist nicht automatisch versichert. Hierzu muss oftmals eine Bankschließfachversicherung abgeschlossen werden.


Hochwertige Tarife der Hausratversicherung zahlen bei Raub aus dem Bankschließfach

In hochwertigen bzw. leistungsstarken Tarifen der Hausratversicherung ist der Inhalt des Bankschließfaches bei Raub inbegriffen. Jedoch muss das Leistungsmerkmal des Bankschließfaches explizit aufgeführt werden. Zu beachten ist jedoch, dass im Regelfall die Höhe der Entschädigung auf eine bestimmte Höhe begrenzt ist. Die Entschädigungsgrenze beläuft sich meist auf 10.000 Euro oder 50.000 Euro. Übersteigt der Wert des Bankschließfaches die Entschädigungsgrenze, so muss der Versicherte im Schadensfall die Differenz selbst tragen.


Hausratversicherung zahlt nicht automatisch

Die Regulierung des Schadens durch den Hausratversicherer erfolgt erst, wenn die Bank nicht haftet oder auch kein anderer Versicherungsschutz für den Schaden aufkommt. Wie z.B. die Bankschließfachversicherung.


Siehe auch:
Hausratversicherung, Versicherungsort
Hausratversicherung, Außenversicherung


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