Hundehalterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
👁 Siehe auch: [[ ]] <br /> | 👁 Siehe auch: [[Hundehalterhaftpflichtversicherung, Versicherungspflicht ]] <br /> | ||
Version vom 5. März 2021, 07:59 Uhr
Neben der privaten Haftpflichtversicherung ist die Hundehaftpflichtversicherung gleich wichtig. Bei einem Schaden, den Ihr Hund einem Dritten zufügt (Personen-, Sach- oder auch Vermögensschaden), haften Sie als Hundehalter mit Ihrem gesamten heutigen und zukünftigen Vermögen. Und dies unbegrenzt. - Regelung des § 833 BGB -
⚠️ In einigen Bundesländern ist die Hundahaftpflichtversicherung Pflicht.
👁 Siehe auch: Hundehalterhaftpflichtversicherung, Versicherungspflicht
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Hundeversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.