Kutsch- und Schlittenfahrten gewerblich: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Eigenschaden]]  <br />





Version vom 2. April 2021, 11:20 Uhr

Für gewerblich stattfindende Kutschfahrten ist gesonderter Haftpflicht - Versicherungsschutz notwendig.

Bestimmend für die Prämie ist das Fahrplatzangebot der Kutsche. Anpassungen nach oben wie unten sind jederzeit möglich.

Eigenschäden an der Kutsche, dem Schlitten sind i.d.R. nicht versichert.


👁 Siehe auch:
Eigenschaden


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Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht