Kfz Versicherung, parken vor der Garage: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. März 2021, 10:17 Uhr
Bei Antragstellung zur Kfz-Versicherung wird die Frage gestellt, ob das Kfz in einer Garage geparkt wird. Bei Bejahung werden günstigere Beiträge berechnet.
Wurde das Kfz, entgegen der Zusicherung, vor der Garage geparkt und es kommt zum Schadenfall, wird der Versicherungsnehmer am Schaden mitbeteiligt.
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Tel.: 08105 - 778960
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Schlagwort: Regress, Regressanspruch, Regressansprüche
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