Privathaftpflichtversicherung, Haustiere: Unterschied zwischen den Versionen
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Kleinhaustiere sind in der Privathaftpflichtversicherung i.d.R. mitversichert. Zu den Kleinhaustieren zählen Hamster, Meerschweinchen, Ratten, Vögel, Katzen und dergleichen (nicht abschließend).<br /> | Kleinhaustiere sind in der Privathaftpflichtversicherung i.d.R. mitversichert. Zu den Kleinhaustieren zählen Hamster, Meerschweinchen, Chinchilla, Ratten, Vögel, Katzen und dergleichen (nicht abschließend).<br /> | ||
⚠️ Hunde zählen nicht dazu, hier ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig.<br /> | ⚠️ Hunde zählen nicht dazu, hier ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig.<br /> |
Version vom 18. März 2021, 07:21 Uhr
Kleinhaustiere sind in der Privathaftpflichtversicherung i.d.R. mitversichert. Zu den Kleinhaustieren zählen Hamster, Meerschweinchen, Chinchilla, Ratten, Vögel, Katzen und dergleichen (nicht abschließend).
⚠️ Hunde zählen nicht dazu, hier ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig.
⚠️ Bei der Haltung von mehr als drei Katzen, so urteilte das Oberlandesgericht Hamm, besteht eine übermäßige Beanspruchung einer Mietwohnung. Bei Mietsachschäden werden in diesen Fällen keine Versicherungsleistungen erstattet.
👁 Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung
👁 Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, Mietsachschaden
👁 Siehe auch: Hundehalterhaftpflichtversicherung
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