Unfallversicherung private, Selbstverschulden bei Trunkenheit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 6: Zeile 6:




 
  [[Informationssystem Unfallversicherung private| Alle Einträge zur '''privaten Unfallversicherung''' anzeigen]]                                           [[Informationssystem Unfallversicherung private | zur '''Hauptseite''']]  
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Unfallversicherung private| Alle Einträge zur '''privaten Unfallversicherung''' anzeigen]]   <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Unfallversicherung private | zur '''Hauptseite''']]  





Version vom 16. Juni 2021, 06:34 Uhr


Der Unfallversicherer kann bei Selbstverschulden die Leistungen kürzen oder ganz verweigern. Ereignet sich ein Unfall und der Versicherungsnehmer stand unter Alkoholeinfluss, wird der Versicherer i.d.R. so verfahren. Unfallgelder werden um ca. 20 % gekürzt. Die gesetzliche Krankenkasse wird keine Tagegelder bei Arbeitsausfall übernehmen. Die Rentenversicherung wird keine Invaliditätsleistungen erbringen.



 Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen                                            zur Hauptseite 


Bim pim v02.png


















.-.-.-.