Privatrechtsschutzversicherung, Vertrags- / Sachenrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. März 2021, 08:07 Uhr
Verträge aus dem privaten Bereich, des täglichen Lebens, führen immer wieder zu Streitigkeiten. Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz hilft bei der Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche.
- Versichert, Gegenstand der Versicherung, sind:
- Werksverträge,
- Reparaturverträge,
- Kaufverträge,
- Reisverträge,
- Dienst-/ Beförderungsverträge,
- Streitigkeiten mit Versicherern (nicht aber mit dem eigenem Rechtsschutzversicherer)
- Ausschlüsse, bestehen bei einigen Vertragsarten
- Mietverträge
- Arbeitsverträge
- als Mitglied verschiedenster Einrichtungen,
⚠️ Mietrechtsschutz und Arbeits-, Berufsrechtsschutz sind aber separat versicherbar.
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