Kfz Versicherung, Wohnmobilversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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- Vandalismus, d.h. mutwillige Beschädigung des versicherten Fahrzeugs durch fremde Dritte<br /> | - Vandalismus, d.h. mutwillige Beschädigung des versicherten Fahrzeugs durch fremde Dritte<br /> | ||
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Version vom 27. März 2023, 07:58 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Wohnmobilversicherung ist eine spezielle Form der Kfz Versicherung. Hierbei wird analog unterschieden in die Bereiche: Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung: Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung
- Die Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Wohnmobile gehört zur sog. Pflichtversicherung und ist Kraft Gesetz verpflichtend vorgeschrieben für den Wohnmobilhalter. Diese deckt verschuldensunabhängig unberechtigte Forderungen bei Verkehrsunfällen ab. Der Beitrag zur Haftpflichtversicherung wird von nachfolgenden Kriterien bestimmt.
- Alter / Baujahr des Fahrzeugs
- Fahrzeugwert
- Fahrzeughersteller
- Fahrzeugtyp
- Alter der Fahrer
- Nutzerkreis
- Führerscheindatum
- Postleitzahl des Fahrzeughalters
- aktuelle Schadenfreiheitsklasse
- Teilkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung besteht für nachfolgende Ereignisse Versicherungsschutz:
- Brand und Explosion
- Diebstahl und Raub
- Einbruchteilediebstahl
- Glasbruchschäden
- Schäden an der Verkabelung wegen Kurzschluß
- Marderbiss inkl. Folgeschäden
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- unmittelbare Einwirkungen von Sturm, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung
- Vollkaskoversicherung
In der Vollkaskoversicherung sind die nachfolgenden Schäden ergänzend zur Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet:
- selbst verschuldete Unfallschäden
- Vandalismus, d.h. mutwillige Beschädigung des versicherten Fahrzeugs durch fremde Dritte
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