Sportunfähigkeitsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Gegen Sportunfähigkeit sind i.d.R. alle Berufssportler versicherbar, dies '''gilt für alle Sportarten.''' | |||
Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt '''zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.''' | |||
Versicherungsschutz besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch '''Krankheit oder Unfall''' sportunfähig wird. | |||
Welche Leistungsarten können vereinbart werden? | Welche Leistungsarten können vereinbart werden? |
Version vom 24. März 2021, 08:30 Uhr
Gegen Sportunfähigkeit sind i.d.R. alle Berufssportler versicherbar, dies gilt für alle Sportarten.
Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.
Versicherungsschutz besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch Krankheit oder Unfall sportunfähig wird.
Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Dauernde vollständige Sportunfähigkeit Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Fall, dass die versicherte Person infolge eines Unfalles oder einer akuten Krankheit für länger wie 12 Monate außerstande ist, die Sportart, die im Versicherungsschein genannt ist, auszuüben.
Diese Leistung erfolgt als Einmalzahlung, wenn die dauernde und vollständige Sportunfähigkeit zweifelsfrei festgestellt wurde.
Todesfallleistung Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme aus.