Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Dezember 2016, 10:05 Uhr
Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen
Versicherungspflichtige: Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten. Hierzu zählen:
- Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung,
- Rentenzahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen,
- Arbeitseinkommen, sofern es neben einer gesetzlichen Rente oder auch Versorgungsbezügen erzielt wird,
- Vorruhestandsgeld .
Bei Arbeitnehmern wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze für 2017 von monatlich 4.237,50 Euro zugrunde gelegt. Es wird für das Jahr 2017 ein einheitlicher Beitragssatz von XXXX % erhoben.
Freiwillig Versicherte:
XXX
Siehe auch: GKV Spitzenverband / beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Versicherter (26 Seiten)
Bei Rentnern der Zahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbarer Versorgungsbezüge sowie das Arbeitseinkommen, das neben einer Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird.
XXX
Siehe auch:[ ]
Privat Versicherte zahlen unabhängig ihres Einkommens einen Beitrag, der sich nach dem Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes richtet. Hier hat er die freie Wahl und bestimmt somit die Beitragshöhe wesentlich mit. Es sind keine Beiträge aus Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zins-, Miet- Pacht, Abfindungsbeträgen und weiterer Einnahmen zu entrichten.
Schlagwort: beitragspflichtige Einnahmen, beitragspflichtiges Einkommen