Hunderechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Leistungen des Versicherers (als Subsidärhaftung)'''<br />
'''Leistungen des Versicherers (als Subsidärhaftung)'''<br />
Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen.
Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.<br />


- anwaltliche Erstberatung bei rechtlichen Problemen um den Hund<br />
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Version vom 13. April 2021, 10:46 Uhr

Die Rechtsschutzversicherung für private Hundebesitzer, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten um den Hund absichern wollen.

Leistungen des Versicherers (als Subsidärhaftung)

Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.

- anwaltliche Erstberatung bei rechtlichen Problemen um den Hund
- Schadenersatzrechtsschutz;
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, ohne Wartezeit
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht;
- Steuergerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit
- Verwaltungsgerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit


👁 Siehe auch:
Hundehaftpflichtversicherung


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